Bayerische Ehrenamtsversicherung
Die Bayerische Ehrenamtsversicherung besteht aus einer Haftpflicht- und einer Unfallversicherung.
Sie ist eine Auffangversicherung und damit nachrangig, das heißt eine anderweitig bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfall vor.
Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei, die Kosten trägt allein der Freistaat Bayern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales hier.